In den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Auftraggeber: die Partei, die den Auftrag erteilt. Auftragnehmer: die Partei, die den Auftrag ausführt, siehe oben. Arbeitstage: alle Tage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, dem Weihnachtstag und dem zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die von der Regierung zu Feiertagen erklärt wurden oder werden, sowie dem Tag, an dem der Geburtstag Ihrer Majestät der Königin offiziell gefeiert wird. Tage: alle Kalendertage Auftrag oder Vereinbarung: der Auftragsvertrag, mit dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, gegen Zahlung von Gebühren und Kosten Arbeiten für den Auftraggeber auszuführen. Die Bestimmungen der Abschnitte 7:404 und 7:407 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.
1 - ANGEBOTE
Alle Angebote, bei denen nicht ausdrücklich das Gegenteil angegeben ist, gelten als unverbindliche Angebote, die auch nach Annahme widerrufen werden können. Erfolgt dieser Widerruf nicht innerhalb von 6 Werktagen nach der Annahme, kommt der Vertrag zustande.
2 - ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
2.1 Der Vertrag wird durch diese allgemeinen Bedingungen zusammen mit der Auftragsbestätigung gebildet und kommt in dem Moment zustande, in dem die Auftragsbestätigung in digitaler Form beim Auftragnehmer eingeht und/oder die vom Auftragnehmer und Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung beim Auftragnehmer eingeht. Solange die Auftragsbestätigung nicht zurückerhalten wurde, behält sich Octrooibureau Novopatent das Recht vor, seine (personellen) Kapazitäten anderweitig einzusetzen. Die Auftragsbestätigung basiert auf den Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag genau und vollständig wiedergibt.
2.2 Der Vertrag ersetzt alle früheren Vorschläge, Korrespondenzen, Vereinbarungen oder sonstigen Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich, und setzt diese außer Kraft.
2.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus dem Inhalt, der Art oder dem Zweck der erteilten Abtretung ergibt sich, dass er für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde.
2.4 Jeder zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag ist für beide Parteien in vollem Umfang verbindlich, es sei denn, der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber innerhalb von 12 Tagen nach Abschluss des Vertrags schriftlich und unter Angabe von Gründen mit, dass er den Vertrag auflöst.
3 - MITARBEIT DES AUFTRAGGEBERS
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausführung des Auftrags zu benötigen glaubt, dem Auftragnehmer rechtzeitig und in der vom Auftragnehmer gewünschten Form und Weise zur Verfügung gestellt werden.
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer unverzüglich über Tatsachen und Umstände informiert wird, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
3.3 Soweit sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt, ist der Auftraggeber für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich, auch wenn diese durch oder von Dritten stammen.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer Büroräume und andere Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die nach Ansicht des Auftragnehmers für die Ausführung des Vertrages notwendig oder nützlich sind und die allen (gesetzlichen) Anforderungen entsprechen. Dazu gehört auch die Nutzung von Computer-, Telefon- und Faxeinrichtungen. In Bezug auf die zur Verfügung gestellten (Computer-)Einrichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kontinuität u.a. durch angemessene Backup-, Sicherheits- und Viruskontrollverfahren sicherzustellen.
3.5 Sofern sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt, wird der Auftraggeber das vom Auftragnehmer für die Ausführung der Tätigkeiten für erforderlich gehaltene Personal einsetzen oder einsetzen lassen. Falls spezielles Personal erforderlich ist, wird dies in der Auftragsbestätigung vereinbart und festgelegt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sein Personal über die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt.
3.6 Die zusätzlichen Kosten und Gebühren, die sich aus der Verzögerung der Ausführung des Auftrags ergeben, weil die angeforderten Daten, Unterlagen, Einrichtungen und/oder Mitarbeiter nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4 - AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS
4.1 Alle vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis ausgeführt. In Bezug auf die vorgesehenen Arbeiten besteht für den Auftragnehmer die Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, wie und durch welche(n) Mitarbeiter der Auftrag ausgeführt werden soll, wobei er die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungen so weit wie möglich zu beachten hat. Wenn in der Auftragsbestätigung/im Einstellungsschreiben (ein) Mitarbeiter(in) namentlich genannt wird, wird der Auftragnehmer sich darum bemühen, dass der/die betreffende(n) Mitarbeiter während der gesamten Dauer des Auftrags für die Ausführung der Arbeiten zur Verfügung steht/stehen. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, solche Mitarbeiter nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu ersetzen.
4.3 Der Auftragnehmer darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers mehr Arbeiten ausführen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen, als im Rahmen des Auftrags vereinbart wurden. Wenn der Auftragnehmer jedoch aufgrund seiner (gesetzlichen) Sorgfaltspflicht zusätzliche Arbeiten ausführen muss, ist er berechtigt, diese zusätzlichen Arbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, auch wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich seine vorherige Zustimmung zur Ausführung der zusätzlichen Arbeiten erteilt hat.
4.4 Wenn der Auftraggeber Dritte in die Ausführung des Auftrags einbeziehen möchte, darf er dies nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer tun, da die direkte oder indirekte Einbeziehung eines Dritten in die Ausführung des Auftrags die Fähigkeit des Auftragnehmers zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erheblich beeinträchtigen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten sinngemäß für den Auftragnehmer.
4.5 Der Auftragnehmer führt in Bezug auf den Auftrag eine Arbeitsmappe mit Kopien der relevanten Dokumente, die Eigentum des Auftragnehmers sind.
5 - VERTRAULICHKEIT
5.1 Der Auftragnehmer bzw. der/die von ihm eingesetzte(n) Mitarbeiter ist/sind zur Geheimhaltung der vom Auftraggeber erlangten vertraulichen Informationen gegenüber Dritten verpflichtet, es sei denn, eine gesetzliche Bestimmung, eine Vorschrift oder eine andere (Berufs-)Regel verpflichtet ihn dazu. Der Auftraggeber kann diesbezüglich eine Befreiung erteilen.
5.2 Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen für einen anderen Zweck als den, für den sie erlangt wurden, zu verwenden. Eine Ausnahme gilt jedoch für den Fall, dass der Auftragnehmer selbst in einem zivil- oder strafrechtlichen Verfahren tätig wird, in dem diese Informationen von Bedeutung sein können.
5.3 Der Auftraggeber darf den Inhalt von Berichten, Ratschlägen oder anderen schriftlichen oder sonstigen Äußerungen des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, er ist aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften zur Offenlegung verpflichtet oder der Auftragnehmer hat dies vorher schriftlich genehmigt.
5.4 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden ihre Verpflichtungen aus diesem Artikel auch Dritten auferlegen, die von ihnen eingeschaltet werden.
5.5 Sofern dies nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Artikel 5.1 und 5.2 steht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die für (potenzielle) Kunden des Auftragnehmers ausgeführten Arbeiten in groben Zügen zu erwähnen, jedoch nur als Hinweis auf die Erfahrung des Auftragnehmers.
6 - GEISTIGES EIGENTUM
6.1 Der Auftragnehmer behält sich alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf Produkte vor, die er bei der Ausführung des Auftrags verwendet oder verwendet hat und/oder entwickelt und/oder entwickelt hat und für die er Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte besitzt oder geltend machen kann.
6.2 Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, diese Produkte, darunter Computerprogramme, Systementwürfe, Arbeitsmethoden, Ratschläge, (Muster-)Verträge und andere geistige Produkte des Auftragnehmers im weitesten Sinne des Wortes, mit oder ohne Beteiligung Dritter zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und/oder zu verwerten. Die Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung und/oder Verwertung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Octrooibureau Novopatent zulässig. Der Auftraggeber ist berechtigt, die schriftlichen Unterlagen für den Gebrauch innerhalb seiner eigenen Organisation zu vervielfältigen, soweit dies für den Zweck des Auftrags angemessen ist. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags gilt das Vorstehende entsprechend.
7 – EHRENWERT
7.1 Sollten sich nach Abschluss des Vertrages, aber vor vollständiger Ausführung des Auftrags, preisbestimmende Faktoren wie Löhne und/oder Preise ändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den zuvor vereinbarten Tarif entsprechend anzupassen.
7.2 Im Honorar des Auftragnehmers sind Reisekosten und Spesen des Auftragnehmers sowie Rechnungen der vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten nicht enthalten.
7.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und anderer Abgaben, die von der Regierung erhoben werden (können).
8 - ZAHLUNG
8.1 Die Zahlung durch den Auftraggeber muss innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Skonto oder Schuldenausgleich erfolgen. Die Zahlung muss in der auf der Rechnung angegebenen Währung durch Überweisung auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Bankkonto erfolgen. Einwände gegen die Höhe der eingereichten Rechnungen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.
8.2 Bei Überschreitung der in Ziffer 8.1 genannten Frist gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, nachdem er vom Auftragnehmer mindestens einmal zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert wurde. In diesem Fall schuldet der Kunde die gesetzlichen Zinsen auf den geschuldeten Betrag ab dem Datum, an dem der geschuldete Betrag fällig wurde, bis zum Zeitpunkt der Zahlung. Darüber hinaus trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten nach Zahlungsverzug des Kunden. Muss der Auftragnehmer nach Fälligkeit Inkassomaßnahmen ergreifen, schuldet der Auftraggeber außergerichtliche Kosten – gemäß „Report Voorwerk II“.
8.3 Sofern die Vermögenslage und/oder Zahlungsmoral des Auftraggebers nach Auffassung des Auftragnehmers Anlass dazu geben, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber unverzüglich die Stellung einer (zusätzlichen) Sicherheit in einer vom Auftragnehmer zu bestimmenden Form zu verlangen /oder eine Vorauszahlung zu leisten. . Wenn der Auftraggeber die erforderliche Sicherheit nicht leistet, ist der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags sofort auszusetzen und alles, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus welchem Grund auch immer schuldet, ist sofort fällig und zahlbar.
8.4 Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrags haften die Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags, sofern die Arbeiten zugunsten der gemeinsamen Auftraggeber ausgeführt wurden.
9 – WERBUNG
9.1 Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistungen und/oder des Rechnungsbetrages sind innerhalb von 15 Werktagen nach Versand der vom Auftraggeber beanstandeten Unterlagen oder Informationen bzw. innerhalb von 15 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich einzureichen, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er den früher entdeckten Mangel nicht hätte beheben können, muss er dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
9.2 Reklamationen im Sinne des ersten Absatzes führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden. Der Auftraggeber ist unter keinen Umständen berechtigt, die Zahlung für andere vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen, auf die sich die Reklamation nicht bezieht, aufgrund einer Reklamation bezüglich einer bestimmten Leistung aufzuschieben oder zu verweigern.
9.3 Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Auftraggeber die Wahl, das berechnete Honorar anzupassen, die beanstandete Arbeit unentgeltlich zu verbessern bzw. erneut auszuführen oder den Auftrag ganz oder teilweise (mehr) gegen eine anteilige Rückerstattung nicht auszuführen auf den dem Kunden entstandenen Betrag. Der Kunde hat bereits eine Gebühr entrichtet.
10 - LIEFERZEIT
10.1 Wenn der Auftraggeber eine Vorauszahlung schuldet oder für die Ausführung erforderliche Informationen und/oder Materialien zur Verfügung stellen muss, beginnt die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten erst, wenn die Zahlung vollständig beim Auftragnehmer eingegangen ist oder die Informationen vorliegen bereitgestellt wurden. und/oder Materialien wurden ihr vollständig zur Verfügung gestellt.
10.2 Da die Dauer des Auftrags von verschiedensten Faktoren beeinflusst werden kann, wie z. B. der Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und der geleisteten Mitarbeit, können die Fristen, innerhalb derer die Arbeiten abgeschlossen sein müssen, nur dann als strenge Fristen angesehen werden, wenn dies der Fall ist wird ausdrücklich angegeben. schriftlich vereinbart.
10.3 Sofern nicht festgestellt wird, dass die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist, kann der Vertrag vom Auftraggeber wegen Fristüberschreitung nicht gekündigt werden, es sei denn, der Auftragnehmer führt den Vertrag nicht oder nicht vollständig innerhalb einer ihm schriftlich mitgeteilten angemessenen Frist nach der vereinbarten Frist aus Lieferfrist ist abgelaufen. Die Auflösung ist dann gemäß Artikel 265 Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig.
11 – KÜNDIGUNG
11.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können den Vertrag jederzeit (vorzeitig) per Einschreiben unter Berücksichtigung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass Angemessenheit und Billigkeit einer Kündigung oder Kündigung innerhalb einer solchen Frist entgegenstehen.
11.2 Der Vertrag kann von jeder Partei durch eingeschriebenen Brief (vorzeitig) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn die andere Partei nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder wenn ein Insolvenzverwalter, Verwalter oder Liquidator bestellt wurde, tritt die andere Partei ein sich in eine Umschuldung begibt oder seine Tätigkeit aus einem anderen Grund einstellt oder wenn die andere Partei den Eintritt eines der oben genannten Umstände für eine Partei als vernünftigerweise plausibel erachtet oder wenn eine Situation eingetreten ist, die im Interesse der kündigenden Partei eine sofortige Kündigung rechtfertigt Party.
11.3 Hat der Auftraggeber (vorläufig) gekündigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für den eingetretenen und nachweisbaren Belegungsausfall sowie für die Mehrkosten, die ihm durch die vorzeitige Kündigung angemessenerweise entstehen müssen Kündigung des Vertrages (wie unter anderem: Kosten im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen), es sei denn, der Kündigung liegen Tatsachen und Umstände zugrunde, die dem Auftragnehmer zuzurechnen sind.
Hat der Auftragnehmer (vorläufig) gekündigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Übertragung von Arbeiten an Dritte, es sei denn, der Kündigung liegen Tatsachen und Umstände zugrunde, die der Auftraggeber zu vertreten hat. In allen Fällen der (vorläufigen) Kündigung behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Bezahlung der Rechnungen für die bisher durchgeführten Arbeiten, wobei die vorläufigen Ergebnisse der bisher durchgeführten Arbeiten dem Auftraggeber unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden. Soweit für den Auftragnehmer durch die Überlassung des Werkes zusätzliche Kosten entstehen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
11.4 Bei Beendigung des Vertrages hat jede der Parteien unverzüglich alle in ihrem Besitz befindlichen Waren, Gegenstände und Dokumente, die der anderen Partei gehören, an die andere Partei zu übergeben.
12 – HAFTUNG
12.1 Der Auftragnehmer wird seine Arbeiten nach besten Kräften und mit der vom Auftragnehmer zu erwartenden Sorgfalt ausführen. Liegt ein Fehler vor, weil der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, haftet der Auftragnehmer nicht für hieraus entstehende Schäden. Weist der Auftraggeber nach, dass ihm durch einen Fehler des Auftragnehmers ein Schaden entstanden ist, der bei sorgfältigem Handeln vermeidbar gewesen wäre, haftet der Auftragnehmer für unmittelbare Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €.
12.2 Unter unmittelbarem Schaden versteht man ausschließlich:
- die angemessenen Kosten zur Feststellung der Schadensursache und des Schadensumfangs, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
- alle angemessenen Kosten, die entstehen, um sicherzustellen, dass die mangelhafte Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß ist, soweit diese dem Auftragnehmer zuzurechnen sind;
-angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
12.3 Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation, Kosten aufgrund von Gerichtsurteilen, Zinsen und/oder Verzögerungsschäden sowie Schäden aufgrund unzureichender Bereitstellung Mitwirkung und/oder Auskünfte des Auftraggebers und/oder Schäden aufgrund unverbindlicher Auskünfte oder Ratschläge des Auftragnehmers, deren Inhalt nicht ausdrücklich Bestandteil der schriftlichen Vereinbarung ist.
12.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden nicht auf einem von ihm zu vertretenden schuldhaften Handeln oder Unterlassen beruht oder vorsätzlich verursacht wurde . oder gleichwertige grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers und es sei denn, zwingende (inter)nationale Gesetze oder Vorschriften lassen eine solche Bestimmung nicht zu.
12.5 Die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegte Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Dritter, die der Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrags beauftragt.
12.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Beschädigung oder Zerstörung von Unterlagen während des Transports oder beim Versand per Post, unabhängig davon, ob der Transport oder Versand durch oder im Auftrag des Auftraggebers, Auftragnehmers oder Dritter erfolgt.
13 – VERTRAGSÜBERTRAGUNG
13.1 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, den Vertrag (eine Verpflichtung daraus) auf Dritte zu übertragen, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Erlaubnis mit Auflagen zu versehen. Der Kunde verpflichtet sich in jedem Fall, alle relevanten (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde haftet jederzeit neben diesem Dritten für die Verpflichtungen aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
13.2 Im Falle einer Vertragsübernahme stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt , es sei denn, zwingende (inter)nationale Gesetze oder Vorschriften lassen eine solche Bestimmung nicht zu.
14 – INTERNETNUTZUNG
Während der Ausführung des Auftrags können der Auftraggeber und der Auftragnehmer auf Wunsch eines von ihnen per E-Mail miteinander kommunizieren. Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber erkennen an, dass die Verwendung elektronischer Post Risiken wie – aber nicht beschränkt auf – Verzerrung, Verzögerung und Viren birgt. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer erklären hiermit, dass sie einander nicht für Schäden haften, die einem oder jedem von ihnen durch die Nutzung elektronischer Post entstehen könnten. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden alles tun oder unterlassen, was ihnen jeweils vernünftigerweise zumutbar ist, um den Eintritt der oben genannten Risiken zu verhindern. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der beim Auftraggeber oder Auftragnehmer eingegangenen E-Mail ist der Inhalt der vom Absender versandten E-Mail maßgebend.
15 – ABLAUFFRIST
Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, erlöschen die Klagerechte und sonstigen Befugnisse des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, aus welchem Grund auch immer, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem festgestellt wird, dass der Auftraggeber über diese Rechte und/oder Befugnisse gegenüber dem Auftragnehmer verfügt Auftragnehmer. verwenden kann.
16 – FERTIGSTELLUNG
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft zu bleiben, bleiben auch danach in Kraft und binden weiterhin beide Parteien.
17 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSWAHL
17.1 Für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt niederländisches Recht.
17.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Wohnsitz des Auftragnehmers zuständig, sofern nicht nach dem Gesetz zwingend ein anderes Gericht zuständig ist.