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Sachsen

Verfassungsschutz warnte Krah offenbar nicht vor Agententätigkeit seines Mitarbeiters

Hat der Verfassungsschutz den AfD-Europaabgeordneten Krah über die mutmaßliche Agententätigkeit seines Mitarbeiters gewarnt? Sächsische Behörden halten sich gegenüber Apollo News bedeckt, Krah selbst erklärt, es habe keine Warnung gegeben.

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Der Spionageskandal rund um das Büro des EU-Abgeordneten und AfD-Spitzenkandidats Maximilian Krah sorgt weiter für Schlagzeilen. Vor gut einer Woche wurde ein Mitarbeiter Krah, der Deutsch-Chinese Jian Guo, wegen Verdachts auf Spionage festgenommen.

Seitdem kam heraus, dass der Mann den Behörden offenbar länger bekannt war. So soll er sich bereits vor fast Jahrzehnten dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND als Informant angeboten haben. Der BND gab ihn dann aber weiter an das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz. Ihn wollte man nutzen, um mehr über Pekings Geheimdiensttätigkeiten gegen chinesische Dissidenten hierzulande zu erfahren.

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Da für Spionageabwehr im Inland der Verfassungsschutz zuständig ist und Guo hier lebt, wurde das wohl an die Behörde weitergegeben. Dort bekam man dann aber den Verdacht, dass Guo stattdessen selbst für chinesische Geheimdienste arbeitet und gegenüber deutschen Behörden als Doppelagent auftrat. Wegen dieses Verdachts hat der Verfassungsschutz dann Guo offenbar 2018 „abgeschaltet“ und seitdem selbst überwacht – was nun in seiner Festnahme mündete.

2019 dann zog Krah ins Europaparlament ein und beschäftigte dort Guo als Mitarbeiter, der war inzwischen eingebürgert worden und hatte offenbar einen politischen Wandel von der SPD zur AfD hingelegt. In Krahs Abgeordnetenbüro hatte Guo dann vermutlich auch Zugang zu vertraulichen Dokumenten der EU-Handelspolitik.

Die entscheidende Frage lautet nun: Was wusste Maximilian Krah? Hätte er wissen müssen, dass Guo, der auch in den sozialen Medien chinesische Regierungspropaganda verbreitete, womöglich ein Agent Pekings ist?

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Apollo News hat daher beim sächsischen Innenministerium nachgefragt: Wurde die Leitung des EU-Parlaments oder Krah selbst vom Verfassungsschutz vor den Tätigkeiten von Jian Guo gewarnt? Schließlich war er ja zu diesem Zeitpunkt schon im Visier der Behörden – und es bestand die Gefahr des Geheimnisverrats. Aber dort will man nichts dazu sagen, man verweist auch nach mehrfacher Nachfrage auf den Generalbundesanwalt, obwohl der nur für die strafrechtlichen Ermittlungen zuständig ist. Der will sich dementsprechend gegenüber Apollo News „als Strafverfolgungsbehörde zu Fragen der Gefahrenabwehr nicht äußern“.

Krah selbst erklärt derweil, er sei nicht gewarnt worden. „Mich haben die Sicherheitsbehörden pflichtwidrig zu keinem Zeitpunkt gewarnt oder informiert“, sagte der AfD-EU-Spitzenkandidat dem Stern. Er kritisiert: „Die Sicherheitsbehörden haben offensichtlich Kenntnisse gehabt, haben mich nicht informiert und lassen die Bombe kurz vor dem Wahltermin platzen. Das ist schon bemerkenswert.“

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